Häufig gestellte Fragen


Herzlich willkommen bei der SpVgg Renningen!

In diesem Bereich finden Sie Fragen, die häufig von Mitgliedern gestellt werden. Wir hoffen, dass wir Ihr Anliegen mit den nachfolgenden Zeilen beantworten konnten. Falls Ihre Frage nicht beantwortet werden kann, können Sie uns gerne telefonisch oder per Mail kontaktieren.

Welche Bedingungen muss ich beim Eintritt in den Verein beachten?
Jede(r) kann der SpVgg Renningen beitreten. Die Struktur der Mitgliedsbeiträge können Sie unter www.spvgg-renningen.de/service/mitgliedsbeitraege/ einsehen. Mit der Bestätigung des Vereinsbeitritts durch unsere Geschäftsstelle werden Sie im Mitgliedersystem als Mitglied geführt. Während ihrer Mitgliedschaft sind Sie an die Satzung der SpVgg Renningen gebunden. Diese kann unter www.spvgg-renningen.de/service/satzung/ aufgerufen werden.

Kann ich in den verschiedenen Abteilungen Schnuppereinheiten absolvieren, bevor ich dem Verein beitrete?
Ja, das ist grundsätzlich möglich. Jedoch sind die Anzahl der Schnuppereinheiten von Abteilung zu Abteilung verschieden. Für weitere Informationen wenden Sie sich entweder an die Abteilungsleiter oder an die jeweiligen Trainer bzw. Übungsleiter.

Bin ich für Schnuppereinheiten versichert?
Nein, es besteht keine Versicherung für Nicht-Mitglieder. Sie sind während dem Schnuppertraining nicht über die Sportversicherung des Vereins abgesichert.

Ich möchte während des laufenden Jahres der SpVgg Renningen beitreten. Muss ich den vollen Jahresbeitrag bezahlen?
Nein. Der Jahresbeitrag wird anteilig (anhand der Restmonate des Jahres) berechnet.

Meine Kontodaten haben sich geändert. Was ist zu tun? Bitte lassen Sie der Geschäftsstelle in diesem Fall die neuen Daten entweder per Mail oder postalisch zukommen. Alternativ haben Sie die Möglichkeit über folgenden Link einen Vordruck für die Änderung der Kontodaten zu erhalten: Änderung der Kontodaten

Sie werden im kommenden Jahr volljährig. Was ist in diesem Fall zu beachten?
In diesem Fall werden Sie von der Mitgliederverwaltung angeschrieben. Sie erhalten den Hinweis, dass Sie aufgrund Ihres Alters nicht mehr in die Mitgliedschaft für Jugendliche fallen. Sie haben dann die Möglichkeit auf Nachweis die Beitragsart für Erwachsene in Berufsausbildung zu beantragen. Falls Sie unserem Schreiben nicht antworten, werden Sie nach Ablauf der gesetzten Rückmeldefrist als Erwachsener über 18 Jahre weitergeführt. Dieses Verfahren wird auch für Mitglieder durchgeführt, die bisher in einer Familienmitgliedschaft gemeldet waren.    

Ich möchte mich im Verein ehrenamtlich engagieren. An wen kann ich mich dazu wenden?
Über diese Nachricht freuen wir uns sehr. In diesem Fall können Sie sich direkt an die Geschäftsstelle oder an das Präsidium wenden. Falls Sie sich in einer Abteilung ehrenamtlich engagieren wollen, können Sie die Kontaktdaten der jeweiligen Abteilungsleiter im Internet unter www.spvgg-renningen.de/service/der-verein/ einsehen.

Gibt es noch zusätzliche – neben dem Jahresbeitrag der SpVgg Renningen – Beiträge der Abteilungen?
Ja. Einige Abteilungen erheben einen zusätzlichen Beitrag. Die Höhe des Beitrags können Sie auf unserem Anmeldeformular unter www.spvgg-renningen.de/service/aufnahmeformulare/ einsehen. Zu beachten ist des Weiteren, dass die Abteilung Leichtathletik ihre Mitglieder zu geringen Arbeitsstunden im Jahr verpflichtet.

Sind für die Kurse bei der SpVgg Renningen (Fit & Gesund) zusätzliche Beiträge zu bezahlen?
Nein. Die Kurse sind mit der Mitgliedschaft bei der SpVgg Renningen abgedeckt.

Ich möchte aus dem Verein austreten. Was ist zu tun? Welche Regelungen muss ich beachten?
Grundsätzlich ist es jederzeit möglich, aus dem Verein auszutreten. Zu beachten ist aber, dass der Vereinsaustritt für das Ende des laufenden Jahres gilt. Dies ist in der Satzung nachzulesen: „Der Vereinsaustritt ist nur zum 31.12. eines Vereinsjahres möglich und ist der Mitgliederverwaltung bis zum 30.09. desselben Jahres anzuzeigen. Bei verspätetem Eingang der Kündigung laufen Mitgliedschaft und Beitragspflicht bis zum nächsten Kündigungstermin (Folgejahr) weiter. Die Kündigung der Mitgliedschaft einer Abteilung beinhaltet nicht automatisch den Austritt aus dem Verein. Die Kündigung der Mitgliedschaft aus dem Verein beinhaltet jedoch automatisch den Austritt aus den Abteilungen.“ Eine Kündigung können Sie uns schriftlich per Post oder per Mail zukommen lassen. Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung.

Besteht durch Corona ein Sonderkündigungsrecht?
In dieser schwierigen Zeit sind wir sehr froh, dass Sie uns die Treue halten. Uns ist bewusst, dass es keine Sportangebote gibt, Sie aber dennoch ihren Vereinsbeitrag leisten. Dafür sind wir sehr dankbar, da wir dadurch unsere Fixkosten weiterhin bezahlen können. Leider ist es im Vereinsrecht und in unserer Satzung nicht festgehalten, dass solche Umstände ein Sonderkündigungsrecht zulassen.

Kann bei der SpVgg Renningen das Sportabzeichen durchgeführt werden?
Die Abteilung Leichtathletik bietet für Interessenten während den Sommermonaten in ihren Trainingseinheiten die Möglichkeit, für das Abzeichen zu trainieren. Ferner können während den Einheiten auch die Leistungen abgeprüft werden. Weitere Leistungsnachweise (Schwimmen, Turnen, etc.) werden nicht angeboten.

Ich habe mich während des Trainings verletzt. Was ist zu tun?

Für eine rechtzeitige Mitteilung an die Versicherung muss ein sofortiges Ausfüllen einer Schadensmeldung erfolgen. Dieses Dokument finden Sie unter www.spvgg-renningen.de/fileadmin/user_upload/hv_upload/Dokumente/schadenanzeige_unfall_w__rttemberg_1_.pdf. Wenn Sie das Dokument ausgefüllt haben dann sollte es innerhalb der ersten drei Tage an die Geschäftsstelle der SpVgg Renningen zurückgegeben werden. Der Verein füllt im Anschluss weitere Informationen aus und leitet es direkt an die Versicherung weiter. Fortlaufend werden Sie direkt von der zuständigen Versicherung angeschrieben. Ggf. müssen von Ihnen weitere Informationen an die Versicherung übermittelt werden.