Die Abteilung

Vereinsarbeit und ehrenamtliches Engagement – diese Begriffe sind untrennbar miteinander verbunden. Ohne engagierte Mitglieder ist ein reges Vereinsleben undenkbar. Dies gilt auch für die Abteilung Leichtathletik.

Die Namensliste zeigt, dass sich sehr viele Personen zum Wohle der Gemeinschaft betätigen. Nicht genannt sind die vielen Personen, die bei Sportfesten oder anderen Veranstaltungen mithelfen. Die Abteilungsleitung ist dankbar für jede „helfende Hand“, denn damit wird sichergestellt, dass es in Renningen auch künftig eine Abteilung Leichtathletik geben wird.

Wollen Sie künftig auch aktiv das Vereinsleben mitgestalten? Dann wenden Sie sich telefonisch oder per e-mail an die Abteilungsleitung (leichtathletik@spvgg-renningen.de).

Einige Personen, die sich in der Abteilung Leichtathletik engagieren, sind in der folgenden Liste aufgeführt. Haben wir Ihre Adresse vergessen oder falsch eingetragen? Bitte melden Sie sich per e-mail oder sprechen Sie mit uns auf der nächsten Abteilungsversammlung.

 

 

Beitragsordnung

Die Mitgliedschaft bei der Abteilung Leichtathletik setzt eine Mitgliedschaft beim Hauptverein Spvgg Renningen voraus. Durch Abgabe der Anmeldung entsteht eine Beitragpflicht. Eine Kündigung der Mitgliedschaft bei der Abteilung Leichtathletik ist zum Ende eines Kalenderjahres möglich und bedarf der Schriftform. Betrifft die Kündigung die Mitgliedschaft beim Hauptverein und damit automatisch auch bei der LA ist die Kündigung an den Hauptverein zu senden (oder Einwurf in den Geschäftsstellenbriefkasten beim Sportparkrestaurant).

Neben der Beitragspflicht beim Hauptverein ist bei aktiver Mitgliedschaft in der Leichtathletikabteilung (Trainingsteilnahme bzw. Kraftraumnutzung) ein jährlicher Abteilungsbeitrag zu entrichten:

Die Mitgliedsbeiträge werden zu Beginn des Kalenderjahres eingezogen und betragen 20 Euro pro Mitglied und Jahr (max. 40 Euro/Familie).

Darüber hinaus verpflichtet die Leichtathletik-Abteilung ihre aktiven Mitglieder zur Ableistung von Helferstunden. Als aktives Mitglied gilt, wer am Trainings- und/oder Wettkampfbetrieb teilnimmt. Gefordert werden pro Familie (d.h. unabhängig von der Anzahl ihrer Mitglieder) vier Helferstunden pro Kalenderjahr, die im Rahmen der durchgeführten Veranstaltungen, als HelferIn im regulären Trainingsbetrieb oder durch Übernahme verschiedener Sonderaufgaben erbracht werden können. Es liegt in der Verantwortung der jeweiligen Familie sicherzustellen, dass diese auch erbracht werden. Nicht geleistete Helferstunden werden zu Beginn der Folgejahres mit 15 Euro pro nicht-geleisteter Stunde vom jeweiligen Konto eingezogen.

 

Info zur Ableistung von Helferstunden 2024        und        Terminübersicht